Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppen- und Privattraining (Bewegung)

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Birgit Jaeckel (nachfolgend: Veranstalter) und dem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde).

§ 1 Leistungsgegenstand & Training

  1. Der Veranstalter bietet Kurse, Workshops, Einzel- und Gruppentraining in Animal Flow®, MovNat®/Natural Mobility & Movement, Yoga, SunMuDo und in verwandten Bewegungskünsten.
  2. Die Dauer einer Trainingseinheit richtet sich bei Kursen nach der Ausschreibung.
    – Die reguläre Dauer einer Einzeltrainings-Einheit beträgt 60 Minuten, soweit nicht anders vereinbart.
    – Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung.
  3. Die Gruppengröße und Mindestteilnehmerzahl richtet sich bei Kursen und Workshops nach der Ausschreibung.
  4. Der Veranstaltungsort richtet sich nach der Ausschreibung bzw. nach Absprache mit dem Kunden.
    – Bei Training im Freien behält sich der Veranstalter vor, aufgrund von Wetterlagen Trainingseinheiten aus Sicherheitsgründen abzusagen bzw. zu verschieben. 
    – Bei Online-Trainings erkennt der Kunde automatisch die hier festgehaltenen Bestimmungen in Bezug speziell auf Online Trainings an.
    – Bei Privattrainings außerhalb des Wirkungsortes der Trainerin übernimmt der Kunde in der Regel die Organisation, Sicherstellung der Eignung sowie gegebenenfalls Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten.

§ 2 Anmeldung & Gebühren

  1. Es gilt der Preis der Ausschreibung, bzw. der schriftlich mitgeteilte Vergütungssatz für die gebuchte Leistung.
    – Ist der Kunde Privatperson, beinhalten die Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. Entstehen bei Einzel-/Privattrainings zuzüglich zur Trainingsvergütung weitere Kosten, so sind diese in der Regel vom Kunden zu tragen. Der Veranstalter informiert über diese zusätzlichen Kosten im Voraus.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, Fahrtkosten in Rechnung zu stellen, sollte das Training nicht im nahen Umkreis seines Wirkungsorts stattfinden. Die Kosten werden dem Kunden vorab mitgeteilt.
  4. Ohne Zahlungseingang vor Kurs-, Workshop- oder Trainingsbeginn ist keine Teilnahme bzw. kein Training möglich.
    – Bei Kursen ist nach Bestätigung der Kursteilnahme und Zugang der Rechnung der Veranstaltungspreis ohne Abzug und sofort fällig. Nur nach Bezahlung ist der Platz auch reserviert.

§ 3 Verhinderung und Rücktritt durch den Veranstalter

  1. Der Veranstalter behält sich das ausdrückliche Recht vor, Veranstaltungen bei Nicht-Erreichen der Teilnehmerzahl, aus anderem wichtigen Grund oder kurzfristig aus Gründen wie z.B. Krankheit oder höherer Gewalt zu verschieben oder ersatzlos zu streichen. Die Kunden werden rechtzeitig in Kenntnis gesetzt; Kursgebühren werden bei Streichung oder bei Verschiebung auf Wunsch des Kunden zurückerstattet. 
  2. Weitergehende Ansprüche an den Veranstalter wie z.B. Stornierungsgebühren für gebuchte Unterkünfte, Anreise etc., sind ausgeschlossen. 
  3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Veranstalter eine aktuelle Telefonnummer anzugeben, unter dem er in dringenden Fällen (Absagen, Terminänderungen, etc.) erreichbar ist.

§ 4 Stornogebühren und Umbuchung

  1. Wird die Teilnahme an einem Einzeltraining vom Kunden abgesagt, muss dies schnellstmöglich erfolgen. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts können nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt werden:
    – bis 72 Stunden vorher: keine
    – bis 24 Stunden vorher: Bei triftigen Gründen (z.B. Erkrankung) kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Andernfalls beträgt die Stornogebühr 50 %.
    – weniger als 24 Stunden vorher: 75 %.
  2. Bei Kursen mit festem Kursbeitrag, vorgegebener Dauer und Terminrahmen verfallen nicht genutzte Trainingseinheiten.
  3. Bei Kartenlösungen (z.B. 10erKarte) verfallen nicht genutzte Einheiten 3 Monate nach Erwerb.

§ 5 Obliegenheiten des Kunden 

  1. Der Kunde nimmt am Training bzw. der Veranstaltung auf eigenes Risiko teil und ist für einen ausreichenden Gesundheitszustand und entsprechende Fitness und Eignung verantwortlich. Bei Zweifel ist er selbst dafür verantwortlich, sich von einem Arzt die Eignung bestätigen zu lassen. 
  2. Der Kunde hat dem Veranstalter oder Trainer etwaige Einschränkungen sowie jegliches Unwohlsein oder Schmerzen während des Trainings unverzüglich anzuzeigen. Die Teilnahme an allen Aktivitäten vor Ort kann jederzeit unterbrochen oder abgebrochen werden.
  3. Bei Trainings in vom Kunden organisierten Räumlichkeiten übernimmt der Kunde die Organisation, Sicherstellung der Eignung, einer sicheren Trainingsumgebung sowie gegebenenfalls die Anmietung.

§ 6 Haftungsausschluss 

  1. Der Trainer haftet nicht für Schäden des Kunden. Die Haftung des Trainers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Trainers, des Vertreters oder des Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon unberührt.
  2. Für sonstige Schäden beschränkt sich die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Trainers, seines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen.  
  3. Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
  4. Der Veranstalter haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine mögliche Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks oder verfolgter Trainingsziele.
  5. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der sportlichen Übungen bei Einzel- oder Gruppentrainings, Kursen oder Workshops auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den Weg von und zum Trainingsort, sowie die Sicherung von persönlichem Eigentum (z.B. Diebstahl, Beschädigung).
  6. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche aufgrund einer Selbstüberschätzung oder Missachtung von Traineranweisungen durch den Kunden zustande kommen. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen und Hinweise des Veranstalters oder Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
  7. Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
  8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Übermittlung von Wegbeschreibungen, Änderung von Kurszeiten und-orten. 
  9. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

§ 7 Datenschutz 

  1. Personenbezogene, freiwillig zur Verfügung gestellte Daten werden gespeichert und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet und genutzt. Ihre Daten werden nicht verkauft, nutzbar gemacht oder an Dritte weitergegeben. Sie dienen der Rechnungserstellung, der Abstimmung von Trainingseinheiten und Infos über Dienstleistungen durch den Veranstalter sowie der Gewährleistung eines auf den Kunden abgestimmten Trainings (Fitness-, gesundheitsrelevante Informationen).
  2. Für die Sicherheit der Übermittlung von Daten auf elektronischem Wege kann keine Garantie übernommen werden.
  3. Sollten während eines Trainings Foto- oder Filmaufnahmen gemacht werden, wird dies dem Kunden gegenüber angezeigt, sodass er die Erlaubnis jederzeit verweigern kann. 
    – Sollte bei Kursen der Veranstalter Aufnahmen einer Öffentlichkeit über die Kursteilnehmer hinaus zugängig machen wollen, z.B. zu Werbezwecken, muss er dazu die Zustimmung der Teilnehmer einholen.
  4. Bei Online Training erkennt der Teilnehmer die AGBs des genutzten Dienstes an, insbesondere auch dessen Datenschutzbestimmungen.  Der Veranstalter haftet nicht für durch die genutzten Programme verursachten Verletzungen in Sachen Datenschutz o.Ä. 

§ 8 Verzugshaftung

  1. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. 
  2. Der Veranstalter haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Veranstalters für den Schadensersatz neben der Leistung auf 15 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 25 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer dem Veranstalter etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
  3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

§ 9 Gerichtsstand/ Anwendbares Recht 

  1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters. 
  2. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.